Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 03.05.2026)

Ab Betreuungsbeginn gelten der unterzeichnete Tierbetreuungsvertrag.Darüber hinaus sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Vertragsverhältnisse zwischen

Schmecki mit Jacky, Jacqueline Jur, Orchideenstraße 21b, 21614 Buxtehude

– im Folgenden „Tierbetreuerin“ genannt –

und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist deutsch.

1.3 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss erfolgt über die Anfragefunktion auf meiner Website.
 Durch das Absenden einer Anfrage geben Sie noch kein verbindliches Angebot ab, sondern stellen zunächst eine unverbindliche Buchungsanfrage dar.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ich Ihre Anfrage ausdrücklich bestätige (z. B. per E-Mail oder WhatsApp).
 Erfolgt keine Bestätigung oder wird die Anfrage von mir abgelehnt, kommt kein Vertrag zustande.

Mit der Bestätigung der Buchung erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von „Schmecki mit Jacky“, Jacqueline Jur, Orchideenstraße 21b, 21614 Buxtehude, an.

2. Tierbetreuung und Leistungen

2.1 Betreuungszeit

Der Umfang der Betreuung wird individuell mit dem Vertragspartner abgestimmt.
 Die Vereinbarungen werden ausschließlich schriftlich festgehalten, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp.

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die schriftlich getroffenen Absprachen zwischen dem Vertragspartner und „Schmecki mit Jacky“.

2.2 Durchführung der mobilen Betreuung oder Dienstleistung

Die Betreuung wird durch Schmecki mit Jacky - Jacqueline Jur in den Räumlichkeiten des Vertragspartners durchgeführt.

Der Tierbetreuerin ist das Betreten der Räumlichkeiten des Vertragspartners während des Betreuungszeitraums uneingeschränkt gestattet. Die Tierbetreuerin verpflichtet sich, die Betreuung vertragsgemäß durchzuführen und die Privatsphäre des Auftraggebers zu wahren.

Weitere Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des Vertragspartners können nach Absprache im Tierbetreuungsvertrag oder Dienstleistungsvertrag festgelegt werden.

2.3 Versorgung

Die Versorgung findet nach Absprache mit dem Vertragspartner statt und wird schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.

2.3.1 Erkrankung Ihres/r Tieres in der Betreuungszeit

Ihr/e Tiere erkranken in der Betreuungszeit und muss / müssen schnellstmöglich medizinisch versorgt werden.

Wenn dieser Notfall Eintritt:

  • Sie als Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass Ihr/e Tiere schnellstmöglich tierärztlich versorgt werden.
  • Die Behandlungsoptionen, soweit es möglich ist, werden mit Ihnen vorab per E-Mail, SMS, WhatsApp und Telefon abgestimmt.
  • Falls Sie als der Auftraggeber in diesem Notfall nicht erreichbar sein sollten, bitte benennen Sie im Betreuungsvertrag, welche Person der Tierbetreuerrin anrufen kann.
  • Sollte ein Transport zum Tierarzt nicht möglich sein, z.B. Ihr/Ihre Tiere gehen nicht in die dafür vorgesehene Transportbox oder Ihr/Ihre Tiere sind so schwer verletzt, werden wir in Abstimmung des Auftragsgebers den mobilen Tiernotarzt oder Ihren Tierarzt mit der medizinischen Versorgung bei Ihnen Vorort beauftragen.
  • Der Auftraggeber erklärt sich bereit die Kosten in voller Höhe zu übernehmen und diese nach der Betreuungszeit in einer gesonderten Rechnung an uns zu bezahlen.
  • In diesem Notfall sollte eine Transportbox für den bei Ihnen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus immer gut sichtbar platziert sein. Sollte diese Transportbox in diesem Notfall für den Tierbetreuer nicht da sein, wird diese von unserer Seite gestellt. Hierfür wird dem Auftraggeber eine Aufwandspauschale von 20,00€ in Rechnung gestellt.
     

2.3.2 Zusätzliche Betreuung Ihres/r Tiere Vor- während und nach der Betreuungszeit

Sollte der Tierhalter bzw. Auftraggeber wünschen, dass vor, während oder nach der vereinbarten Betreuungszeit weitere Personen die Betreuung der Tiere übernehmen, ist dies im Vorfeld schriftlich (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) mitzuteilen und abzustimmen.

Die vertraglich vereinbarte Betreuung durch „Schmecki mit Jacky“ gilt ausschließlich für den im Betreuungsvertrag bzw. in der Rechnung festgelegten Zeitraum. Nur innerhalb dieses Zeitraums wird die Betreuung nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

Für Betreuungszeiten oder Maßnahmen außerhalb des vereinbarten Zeitraums sowie für Handlungen Dritter übernimmt „Schmecki mit Jacky“ keine Haftung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zusätzlich betreuenden Personen sowie deren Einsatzzeiten im Voraus mitzuteilen, damit eine klare Abstimmung und die bestmögliche Versorgung der Tiere gewährleistet werden kann.

2.3.3 Notversorgung Ihres/r Tiere nach Beendigung der Betreuungszeit

Kann der Tierhalter bzw. Auftraggeber die Betreuung seiner Tiere nach Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit aus Gründen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, nicht wieder übernehmen (z. B. aufgrund von Unwetter, höherer Gewalt, Reiseverzögerungen, Unfall oder plötzlicher Erkrankung), ist dies unverzüglich mitzuteilen.

In diesen Fällen kann die Betreuung durch „Schmecki mit Jacky“ verlängert werden, sofern entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

Ist eine Weiterbetreuung durch „Schmecki mit Jacky“ nicht möglich, ist der Auftraggeber verpflichtet, eigenständig und rechtzeitig eine geeignete Ersatzbetreuung zu organisieren.

Die im Rahmen der verlängerten oder zusätzlichen Betreuung erbrachten Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

In diesen Fällen kann die Buchung verlängert werden, sofern der Tierbetreuer Zeit hat. Sollte keine weitere Betreuung möglich sein, so muss sich der Auftraggeber um einen Ersatz kümmern.

Diesbezüglich erhalten Sie von uns nach diesem Notfall in der Betreuungszeit oder Dienstleistung eine gesonderte Rechnung.

 

 

2.4 Sicherheit in Ihrer Abwesenheit
 
„Schmecki mit Jacky“ verpflichtet sich, während der Betreuungszeiten sorgfältig mit der Wohnung bzw. dem Haus sowie allen überlassenen Schlüsseln umzugehen.

Fenster und Türen werden beim Verlassen der Räumlichkeiten ordnungsgemäß geschlossen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Wohnung bzw. das Haus vor Beginn der Betreuung in einem sicheren Zustand zu übergeben (z. B. funktionierende Schlösser, keine offenen Gefahrenquellen).

Für Schäden, die durch Dritte, höhere Gewalt oder bereits bestehende Mängel entstehen, übernimmt „Schmecki mit Jacky“ keine Haftung. Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

 

2.4.1 Lüften Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses

Während Ihrer Abwesenheit werden Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren durch „Schmecki mit Jacky“ ausschließlich während der Anwesenheit geöffnet, z. B. zum Lüften oder zur Versorgung von Pflanzen.

Abweichende Wünsche (z. B. kein Lüften) sind vor Beginn der Betreuung schriftlich (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) mitzuteilen und zu vereinbaren.

2.4.2 Schutzvorrichtung an Fenster und Terassentüren

Kippfenster sowie Balkon- und Terrassentüren dürfen nur geöffnet werden, wenn geeignete Schutzvorrichtungen (z. B. Katzenschutz) vorhanden sind, um Verletzungen oder ein Entweichen der Tiere zu verhindern.

Sind keine entsprechenden Schutzvorrichtungen vorhanden oder bestehen Zweifel an der Sicherheit, werden Fenster und Türen durch „Schmecki mit Jacky“ beim Verlassen der Wohnung bzw. des Hauses grundsätzlich geschlossen,auch dann, wenn diese vom Auftraggeber geöffnet wurden.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, geeignete Schutzmaßnahmen sowie einen ausreichenden Einbruchsschutz bereitzustellen.

 

 2.4.3. Schutzvorrichtung bei Katzenklappen bei Freigängern

Verfügt die Wohnung bzw. das Haus über eine Katzenklappe für Freigänger, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass diese den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht, insbesondere hinsichtlich des Einbruchschutzes.

Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Katzenklappen eine potenzielle Schwachstelle darstellen können. Für Schäden, insbesondere im Falle eines Einbruchs, die im Zusammenhang mit einer vorhandenen Katzenklappe stehen, übernimmt „Schmecki mit Jacky“ keine Haftung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

3. Zahlung der mobilen Tierbetreuung und Dienstleistungen

Die Vergütung richtet sich nach den individuell vereinbarten Leistungen gemäß Betreuungsvertrag.

Der Auftraggeber erhält nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen.

Bei Betreuungen mit einer Dauer von mehr als einer Woche behält sich „Schmecki mit Jacky“ vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages zu verlangen. Die Vorauszahlung ist vor Beginn der Betreuung fällig.

Der verbleibende Restbetrag wird nach Abschluss der Betreuung in Rechnung gestellt und ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

3.1 Preise und Hochsaison

Die Vergütung richtet sich nach den jeweils aktuell auf der Website angegebenen oder individuell vereinbarten Preisen.

„Schmecki mit Jacky“ behält sich vor, in Zeiten erhöhter Nachfrage (insbesondere Ferienzeiten, Feiertage und vergleichbare Zeiträume) eine Hochsaisongebühr zu erheben oder Preise entsprechend anzupassen. Die jeweils gültigen Preise werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mitgeteilt.

Die angegebenen Preise gelten für die Betreuung von bis zu 4 Katzen pro Haushalt.
 Bei mehr als 4 Katzen wird der Preis aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwands individuell angepasst.

Es werden maximal 6 Katzen pro Haushalt betreut, um eine zuverlässige und tiergerechte Versorgung sicherzustellen.

Die Betreuung wird in Buxtehude und Umgebung innerhalb eines Umkreises von ca. 5 km angeboten.
 
 3.2 Schlüsselübergabe und Kennenlernen

Vor Beginn der Betreuung findet ein Kennenlernen zwischen dem Auftraggeber, den Tieren und „Schmecki mit Jacky“ statt. Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Abstimmung aller wichtigen Details zur Betreuung.

Das Kennenlernen kann mit der Schlüsselübergabe verbunden werden, ist jedoch auch separat möglich. Für das Kennenlernen wird kein Entgelt berechnet.

Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Vereinbarung vor Beginn der Betreuung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Betreuung notwendigen Schlüssel rechtzeitig und vollständig übergeben werden.

Nach Beendigung der Betreuung erfolgt die Rückgabe der Schlüssel nach vorheriger Absprache (z. B. persönliche Übergabe oder Einwurf in einen vereinbarten Briefkasten).

„Schmecki mit Jacky“ verpflichtet sich, die überlassenen Schlüssel sorgfältig aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Schlüsselverlustes wird nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten gehaftet.

4. Stornierung der Betreuung und Dienstleistung

Die vereinbarten Betreuungstermine sind nach Bestätigung durch „Schmecki mit Jacky“ verbindlich.

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor Beginn der Betreuung möglich.
 Maßgeblich ist der Zeitpunkt des geplanten Betreuungsbeginns.

Bei späteren Stornierungen oder bei Nichterscheinen wird der volle vereinbarte Betrag (100 %) in Rechnung gestellt.

Bereits begonnene Betreuungen, die vorzeitig beendet oder verkürzt werden, werden ebenfalls vollständig berechnet.

Die Stornierung bedarf der schriftlichen Mitteilung (z. B. per E-Mail oder WhatsApp).

4.1 Von den Stornierungsgebühren ausgenommen sind:

Von den Stornierungsgebühren kann in begründeten Ausnahmefällen abgesehen werden. Dies gilt insbesondere bei:

  • Tod des Tieres oder des Auftraggebers 
  • Todesfall im engsten Familienkreis (z. B. Eltern, Kinder, Partner) 
  • schwerer Erkrankung des Tieres oder des Auftraggebers 

Der entsprechende Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.

Die Entscheidung über eine vollständige oder teilweise Erstattung erfolgt im Einzelfall nach Ermessen von „Schmecki mit Jacky“.

4.2 Ausfall der Tierbetreuerin

Sollte „Schmecki mit Jacky“ die vereinbarte Betreuung oder einen bestätigten Vor-Ort-Termin aus Gründen, die nicht zu vertreten sind (z. B. Unfall, Krankheit oder höhere Gewalt), nicht durchführen können, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

„Schmecki mit Jacky“ ist in diesem Fall berechtigt, eine geeignete Vertretung (z. B. Partner oder Teammitglied) einzusetzen, sofern dies möglich und zumutbar ist.

Ein Anspruch auf Ersatzbetreuung besteht nicht.

Sollte keine Vertretung möglich sein, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen entsprechend erstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

4.3 Rücktritt unserseits vom Betreuungsvertrag oder Dienstleistungsvertrag

„Schmecki mit Jacky“ behält sich das Recht vor, vor Beginn oder während der laufenden Betreuung vom Betreuungsvertrag zurückzutreten, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • falsche oder unvollständige Angaben zu den Tieren gemacht wurden 
  • das Tier ein aggressives oder gefährdendes Verhalten zeigt 
  • die Betreuung unter den vorgefundenen Umständen nicht zumutbar ist 
  • der Auftraggeber gegen wesentliche Vereinbarungen verstößt 
  • das Tier zum Zeitpunkt der Betreuung an einer ansteckenden Krankheit oder einem Parasitenbefall leidet (z. B. Giardien, Würmer, Flöhe, Läuse oder Ohrmilben), wodurch eine Gefährdung anderer Tiere nicht ausgeschlossen werden kann 

Im Falle eines Rücktritts wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

Bereits erbrachte Leistungen werden entsprechend in Rechnung gestellt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

5. Haftung

5.1 Haftung für Schäden durch Tiere

Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch seine Tiere verursacht werden (insbesondere Sach-, Personen- und Vermögensschäden).

5.2 Haftung von „Schmecki mit Jacky“

„Schmecki mit Jacky“ haftet für Schäden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet „Schmecki mit Jacky“ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon

5.3 Haftung bei tierbedingten Risiken

„Schmecki mit Jacky“ übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Erkrankungen von Tieren, die auf typische Tiergefahren zurückzuführen sind, insbesondere:

  • Unfälle innerhalb der Wohnung oder des Hauses 
  • Unfälle durch ungesicherte Fenster, Balkone, Terrassen oder Gärten, sofern keine geeigneten Schutzvorrichtungen vorhanden sind 
  • Unfälle, Verletzungen oder das Abhandenkommen von Freigängerkatzen 

Dies gilt nicht, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von „Schmecki mit Jacky“ zurückzuführen sind.

5.4 Einbruch, Diebstahl und Vandalismus

„Schmecki mit Jacky“ übernimmt keine Haftung für Schäden durch Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus in der Wohnung bzw. im Haus des Auftraggebers, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Im Falle eines solchen Ereignisses ist „Schmecki mit Jacky“ berechtigt, die Polizei zu informieren und notwendige Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen.

Soweit möglich, wird das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber abgestimmt.
 Entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.

5.5 Wertgegenstände

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Wertgegenstände (z. B. Schmuck, Bargeld, wichtige Unterlagen) sicher und unzugänglich aufzubewahren.

Für Verlust oder Beschädigung von nicht gesichert verwahrten Wertgegenständen übernimmt „Schmecki mit Jacky“ keine Haftung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

5.6 Notfälle in der Wohnung / im Haus

Bei Notfällen wie Wasserrohrbruch, Brand, Stromausfall oder ähnlichen Gefahren ist „Schmecki mit Jacky“ berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere die Benachrichtigung von Notdiensten (z. B. Feuerwehr, Handwerker).

Soweit möglich, wird das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Die hierbei entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

 

5.7 Schlüsselhaftung

Die überlassenen Schlüssel werden von „Schmecki mit Jacky“ sorgfältig und sicher aufbewahrt und ausschließlich zum Zweck der vereinbarten Betreuung verwendet.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Betreuung erforderlich ist.

Bei Verlust eines Schlüssels haftet „Schmecki mit Jacky“ nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere im Zusammenhang mit Einbruch oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

5.8 Tierarztkosten und Notfallbehandlung

Sollte während der Betreuungszeit eine tierärztliche Versorgung notwendig werden, ist „Schmecki mit Jacky“ berechtigt, im Interesse des Tieres einen Tierarzt aufzusuchen.

Soweit möglich, wird der Auftraggeber vorab informiert. Ist dies nicht rechtzeitig möglich (z. B. in Notfällen), erfolgt die Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne des Tierwohls.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit der tierärztlichen Behandlung entstehenden Kosten (einschließlich Behandlung, Medikamente, Fahrtkosten und sonstige Auslagen) zu übernehmen.

„Schmecki mit Jacky“ haftet nicht für den Behandlungserfolg oder für Entscheidungen des Tierarztes.

6. Durchführung der Betreuung

6.1 Zutrittsregelung

Der Auftraggeber stellt sicher, dass „Schmecki mit Jacky“ während der vereinbarten Betreuungszeiten Zugang zur Wohnung bzw. zum Haus erhält.

Sollte ein Zutritt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich sein (z. B. falscher Schlüssel, defektes Schloss), wird der vereinbarte Termin dennoch berechnet.

Ist der Auftraggeber im Notfall nicht erreichbar, ist „Schmecki mit Jacky“ berechtigt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Wohl der Tiere sicherzustellen.

 

6.2 Fütterung und Medikamentengabe

Die Versorgung der Tiere erfolgt ausschließlich nach den vom Auftraggeber vorab mitgeteilten Anweisungen.

Die Gabe von Medikamenten erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und nach Anleitung des Auftraggebers.

Die Medikamentengabe erfolgt nur, soweit das Tier diese ohne erhebliche Gegenwehr zulässt und die Durchführung für Tier und Tierbetreuer zumutbar ist. Ein Zwang zur Verabreichung von Medikamenten erfolgt nicht.

Sollte die Medikamentengabe aus diesen Gründen nicht möglich sein, wird der Auftraggeber – soweit möglich – informiert.

Für daraus resultierende gesundheitliche Folgen oder Schäden übernimmt „Schmecki mit Jacky“ keine Haftung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Für gesundheitliche Folgen, die aus unklaren, fehlerhaften oder unvollständigen Anweisungen resultieren, übernimmt „Schmecki mit Jacky“ ebenfalls keine Haftung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

7. Allgemeine Datenschutzverordnung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
 Weitere Informationen, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung, finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website.

8. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

„Schmecki mit Jacky“ behält sich vor, diese AGB für zukünftige Verträge zu ändern.
 Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Gerichtsstandsvereinbarung

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von „Schmecki mit Jacky“.

9.2 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.